Wir verwalten Ihr Objekt

Wir bedanken uns für Ihr Interesse, Ihr Objekt möglicherweise durch unsere Gesellschaft verwalten zu lassen.

Unser oberstes Gebot ist die individuelle Betreuung unserer Auftraggeber. Wir haben es uns zur Maxime gemacht, den Eigentümer in allen Fragen, die sein Verwaltungsobjekt betreffen, umfassend zu beraten und zu betreuen. Detaillierte Abrechnungen sind für uns selbstverständlich, wie auch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Mietern der Objekte. Der Umgang mit den Mietern ist geprägt von dem Wunsch nach höchstmöglicher Zufriedenheit. Wir würden uns freuen, auch Sie bald zum Kreis unserer zufriedenen Eigentümer einer Immobilie zählen zu dürfen.

Wir kümmern uns drum

Das ist unser Arbeitsmotto, nach dem wir im Raum Magdeburg die fachgerechte Verwaltung für Immobilien der verschiedensten Art übernehmen.

Unser allgemeines Leistungsspektrum

  • Mietverwaltung

  • Wohnungseigentumsverwaltung gemäß WEG

  • Mietverwaltung von Sondereigentum

  • Bruchteilseigentumsverwaltung

Hinweis zu Preisen

Die ordnungsmäßige Verwaltung von Wohnungs-eigentum wird oftmals höher eingeschätzt als die Dienstleistung von Banken, Steuerberatern und Rechtsanwälten. Über die gewissenhafte Ver­waltung von Fremdgeldern, Giro‑ und Rücklagen­geldern in Millionenhöhe hat der Verwalter jähr-lich auf den Cent genau abzurechnen. Zumeist hat er im Gegensatz zu den oben genannten Berufsgruppen direkten Zugriff auf die Fremd- und Treuhandkonten seiner Auftraggeber.

Aus der Unwissenheit der tatsächlichen Verwal-tungsaufgaben und der dazu notwendigen Qualifikation wählen noch heute viele Gemein-schaf­ten den billigsten Anbieter als Verwalter und meinen, dabei klug gehandelt zu haben. Dass dem oft nicht so ist, wird meist zu spät erkannt.

Die typische Frage: „Was kostet ihre Verwaltung?“ lässt sich am besten mit einer Gegenfrage beantworten: „Was kostet ein Auto?“ Spätestens dann wird den kostenbewussten Eigentümern klar, daß es neben dem Preis noch andere Bewertungskriterien geben sollte.

Eine gute Verwaltung bedeutet für die Eigen-tümergemeinschaft „Sicherheit auf Bestellung“. Mit der Höhe der Verwaltervergütung bestimmt die Eigentümergemeinschaft indirekt die Zeit, die eine Verwaltung für die jeweilige Anlage aufwen-den kann. Maßgeblich für eine angemessene Bezahlung des Verwalters sind seine Zuverlässig-keit, seine Erfahrung, der Leistungsumfang und insbesondere die fachliche Qualität.

Die beauftragenden Eigentümerge­meinschaften erkennen die Nachteile des ausgewählten Dienst-leiters frühestens nach zwei Jahren, wenn die Hausgeldabrechnung noch immer nicht oder in schlechter Qualität vorliegt und dringende, unerledigte Reparaturen und Eigentümer-beschlüsse anstehen. Kein Eigentümer erwartet im „Schnäppchenmarkt“ die Produktqua­lität eines „Fachgeschäftes“. Lediglich bei der Verwaltung seines wesentlich höherwer­tigen Grundbesitzes hofft man gern auf Wunder oder setzt sich aus Unwissenheit dem finanziellen Risiko aus.

Die Kostenfrage ist somit schwer zu beantworten. Jede Eigentümergemeinschaft hat zusätzliche Eigenheiten, die bei einer Kostenkalkulation zu berücksichtigen sind. Daher bieten wir zusammen mit unserer Vorstellung als ersten Schritt zu einer möglichen langfristigen und vertrauensvollen Gemeinsamkeit an:

  • Begehung des Objektes vor Ort mit einem Mitglied des Verwaltungsbeirates
  • Festlegung von Schwerpunkten der Verwaltungstätigkeit aus der Sicht der Eigentümer
  • Einbringung von Wünschen und Vorstellungen der Eigentümer zur Verwaltungstätigkeit.

Danach kann auch erst ein objektiver Preis für die Verwaltung kalkuliert werden.

Ein festes Entgelt setzt einen festen Leistungs-umfang voraus. Bitte lassen Sie uns diesen erarbeiten, dann kann auch der Preis kalkuliert werden.

Da für den Beruf des Verwal­ters immer noch kein gesetzlicher Quali­fikationsnachweis verlangt wird, gibt es auch keine Gebührenordnungen wie z.B. bei Steuerberatern oder Anwälten. Der freie Markt ‑ Angebot und Nachfrage unter Berück-sichtigung von Qualifikati­on und Zuverlässigkeit ‑ bestimmt die Höhe der Verwaltervergütung in dieser personalintensiven Branche. Eine Eigen­tümergemeinschaft muss grundsätzlich entscheiden, was sie will: einen wirklich günstigen Preis oder aber eine gute Ver­waltung, die sich bereitwillig um ihre Aufgaben kümmert.

Bei einem zu niedrig angesetzten Entgelt ist es nicht verwunderlich, wenn der beauftragte Verwalter in der Regel nur das Allernötigste veranlasst und die erwartete gute Beratung der Eigentümer für die Erhaltung ihres Immobilien-ver­mögens dauerhaft ausbleibt. Ein pauschales Entgelt setzt einen festen Leistungsumfang voraus! Dies kann auch nur in Ihrem Interesse sein.

Wenn, wie von uns empfohlen, ein Ver­waltungs-vertrag mit festgeschrie­benem Leistungskatalog abge­schlossen wird, ist die Leistung kalkulierbar und transparent. Spätere „Überra­schungen“, die zu Auseinander­setzungen führen, werden von Anfang an vermieden.

Der Marktpreis liegt bei einem ‑ nicht erklärbaren ‑ Nord‑/Süd ­Gefälle in Deutschland je nach Leistung der Ver­waltung und Größe einschließlich Ausstattung der Wohnanlage monatlich zwischen 17,00 EUR und 45,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

Verständlich ist auch, dass sich bei einer kleineren Eigentümergemeinschaft die Fixkosten der Verwaltung und die Grundleistungen in einer höheren Ver­waltergebühr je Wohnung niederschla­gen.

Wenn gesagt wird, WIR seien zu teuer

Häufig wird auf der Versammlung oder von ein-zelnen Eigentümern die Höhe der Verwalter-vergütung angesprochen, frei nach dem Motto: “ Es ist ja alles ganz schön und gut. Ihr Mitbewer-ber ist aber um 2 EUR  günstiger. Können Sie Ihr Angebot nicht anpassen?“

Was halten Sie in diesem Zusammenhang von folgender Antwort:

Meine Damen und Herren, wir haben die Verwaltervergütung sorgfältig kalkuliert und jede Verringerung würde eine Verminderung unserer Leistung bedeuten. Das kann nicht in Ihrem Interesse liegen. Im Übrigen, wenn wir Sie richtig verstanden habe, suchen Sie auch nicht den billigsten, sondern  den besten Verwalter“