Wohneigentumsverwaltung (WEG)

Die Aufgaben für den Verwalter sind durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) klar bestimmt und durch die Rechtsprechung normiert. Für uns bedeutet dies, die Verwaltung des sogenannten „Gemeinschaftseigentums“ auf der Grundlage des WEG, anderer Gesetzlichkeiten, der Gemeinschaftsordnung sowie den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft durchzuführen.

Der Umfang der Verwaltung und die Verwaltervergütung werden in einem Verwaltungsvertrag geregelt. Besondere Leistungen werden jeweils individuell vereinbart. Wenn, wie von uns empfohlen, ein Verwaltungsvertrag mit festgeschriebenem Leistungskatalog abgeschlossen wird, ist die Leistung kalkulierbar und transparent. Spätere „Überraschungen“, die zu Auseinandersetzungen führen, werden von Anfang an vermieden.

Kaufmännische Verwalterleistungen:

  • Abwicklung des Geldverkehrs für die Liegenschaft nach buchhalterischen Grundsätzen
  • Monatliche Sollstellung von Mieten/Hausgeld, Einleitung und Überwachung ggf. erforderlicher Mahnverfahren gegen säumige Hausgeldzahler
  • Hausgeld-/Betriebskostenabrechnung für die ETG sowie Rechnungskontrolle
  • Veranlassen und Kontrolle von Heizkostenabrechnungen
  • Erfassen von Verbrauchswerten an Messeinrichtungen zur Erstellung von Abrechnungen

Technische Verwalterleistungen:

  • Vorbereitung, Abschluss und Kontrolle von Wartungsverträgen
  • Organisation und Einweisung von Hausmeisterdiensten
  • Wahrnehmen der Verkehrssicherungspflichten für die Eigentümer
  • Organisation von TÜV und Brandschutz
  • Schadensmeldung gegenüber Versicherungen
  • Planung, Vergabe und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungs-maßnahmen gemäß Vorgaben (Beschlüsse) der Eigentümergemeinschaft

Allgemeine Verwalterleistungen:

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen gemäß WEG

  • Maßnahmen zur Fristenwahrung
  • Erstellung der Hausordnung und deren Durchsetzung
  • Korrespondenz mit den Eigentümern und Mietern