Sondereigentumsverwaltung

In Bezug auf die Sondereigentumsverwaltung können Sie von uns folgende umfassende Diestleistungen erwarten:

1. Zahlungsverkehr

a) Inkasso und vertragsgemäße Abrechnung sämtlicher Mieten, Nebenkosten, Kautionen, Mietvorauszahlungen, Mieterleistungen, Ver-sicherungsleistungen und sonstigen Gebühren, die von den Mietern zu zahlen sind.

b) Durchführung der jeweils gesetzlich zulässigen oder vertraglich vereinbarten Mieterhöhungen (entsprechend mietvertraglicher Regelungen).

c) Erstellung der jährlichen Betriebs- und Heiz-kostenabrechnung gegenüber den Mietern sowie die gesamte finanzielle Abwicklung gegenüber den Mietern auch bezüglich Mietvorauszah-lungen, Mietzuviel- oder Mietzuwenigzahlungen.

2. Abschluss und Kündigung von Mietverträgen

Die Hausverwaltung kann im Rahmen ent-sprechender Vollmachten ermächtigt und be-vollmächtigt/beauftragt werden, Mietverträge ab-zuschließen bzw. fristlos oder ordentlich die Kündigung eines Mietverhältnisses auszu-sprechen.

3. Überprüfung

Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Mietflächen und sonstiger Flächen des Hauses hinsichtlich der Einhaltung der mietvertrag-lichen Pflichten der Mieter und der Einhaltung der Hausordnung.

4. Beratung und Kontrolle

Der Verwalter ist gern bereit, die Wohnungs-eigentümer in allen Fragen, die die Mietabwick-lung betreffen zu beraten, ohne dabei jedoch eine Rechtsberatung vorzunehmen. Des weiteren werden durch den Verwalter in eigener Verant-wortlichkeit die Abwicklung der Mietverhältnisse, die Durchführung der Schönheitsreparaturen bei Vetragsende, die Erfüllung der Instandhaltung, soweit diese den Mieter trifft, und insbesondere auch die Beseitigung von Schäden kontrolliert.
Entsprechende Mietvertragsmuster und sonstige Formulare sowie Protokolle werden auf Wunsch bereitgestellt.

5. sonstige Tätigkeiten

a) Zahlungs- und Schriftverkehr bezüglich öffentlicher Abgaben des Sondereigentums

b) monatliche Abrechnung aller Mieteinnahmen und ggf. Kosten des Sondereigentums

c) Mahnwesen gegenüber säumigen Mietern bis zur Prozeßreife. Auf Wunsch des Auftraggebers gemeinsam mit einem Rechtsanwalt gerichtliche Durchsetzung im Namen des jeweiligen Eigentümers gegen Aufwandserstattung.

d) Führung von Mietsicherheiten

e) Abgaben und Übergaben der Mieteinheiten von/an die Mieter mit Erstellung eines aussagefähigen Abnahme/Übergabeprotokolls

f) Einleitung von Reparatur-/Instandsetzungsmaßnahmen in den Mieteinheiten